Warenursprung und Präferenzen kompakt

Mit den aktuellen Revidierten Regionalen Übereinkommen über die neuen PanEuropa-Mittelmeer (PEM) Ursprungsregeln

Zum Thema:

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Präferenzabkommen geschlossen, durch die Ursprungswaren zwischen den Vertragsparteien zollbegünstigt oder zollfrei in die Partnerstaaten einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Ländern weltweit (z.B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland).

Zielsetzung:

Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1, Ursprungserklärungen bzw. Erklärungen zum Ursprung) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich. Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert bzw. ausgestellt. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.

Die Inhalte auf einen Blick:

Tag 1 Basics
Der Warenursprung aus präferenzieller, nichtpräferenzieller und wettbewerbsrechtlicher Sicht

Präferenzieller Warenursprung
  • Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
  • Kumulationszonen, z.B. Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, TR)
  • Anwendung der Ursprungsregeln
    (Vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, Ausreichende Be- oder Verarbeitung, Allgemeine Toleranz)
  • Präferenznachweise (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärung, Erklärung zum Ursprung, Lieferantenerklärung)
  • Übungen
Nichtpräfererenzieller Ursprung
  • Ursprungsregeln gem. Zollkodex der Union (UZK)
  • Ursprungszeugnis und Vorbelege
Wettbewerbsrechtlicher Ursprung
  • „Made in …“ Warenmarkierung
  • Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK
Tag 2 Besonderheiten im präferenziellen Ursprung
  • Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten (z.B. Großbritannien, Japan)
  • Revidiertes Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln)
  • Kumulierungsregeln
    Territoriale Auflagen
  • Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)
  • (Langzeit-) Lieferantenerklärungen mit / ohne Präferenzursprung
Vereinfachungsmöglichkeiten
  • Ermächtigter Ausführer (EA)
  • Arbeits- und Organisationsanweisung
  • Verantwortliche Personen
  • Registrierter Ausführer (REX)
Fallstudien

Zielgruppe:

Mitarbeiter, die mit dem Erstellen von Präferenznachweisen (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen) befasst sind und/oder die für die Ermittlung des korrekten Ursprungs Verantwortung tragen.

Veranstaltungsort:

Siegen

Ihr Seminarleiter:

Dr. Ralf Ruprecht, Ruprecht & Partner, Unternehmensberatung, Heidelberg

Anmeldeschluss:

20.06.2026


Dauer
Unterrichtszeiten
Kenn-Nr.
30.06.2026 - 01.07.2026
(16 U.-Std.)
von 08:30 - 16:30 Uhr
 
s112608
Kosten:  580 € (zzgl. MwSt.) [690,20 € inkl. MwSt.] inkl. Tagungsgetränke und Mittagessen

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Ihre Ansprechpartnerin:

Silke Meffert
Silke Meffert

02718905719 meffert@bbz-siegen.de