Fördermöglichkeiten


Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsgesetz, kurz AFBG) fördert berufliche Weiterbildungen, die zu einem höheren Qualifizierungsabschluss (mit öffentlich-rechtlichem Abschluss), z.B. zum Fachwirt (IHK) oder Betriebswirt (IHK) führen. Die Förderung ist alters- und einkommensunabhängig und kann mehrfach in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt, die Weiterbildung führt zu einem höheren und nicht gleichwertigen Abschluss.

Die Förderung kann bis zu 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen. Sie erfolgt zu 50% als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und zu 50% als zinsgünstiges Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bei erfolgreichem Abschluss kann ein Darlehenserlass von 50% beantragt werden. Voraussetzung zur Förderung ist, dass die TeilnehmerInnen die Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung erfüllen.

Folgende bbz-Lehrgänge sind nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig:

  • Geprüfter Betriebswirt (IHK)
  • Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
  • Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
  • Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)
  • Geprüfter Industriefachwirt (IHK)
  • Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik (IHK)
  • Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme (IHK)
  • Geprüfter Personalfachkaufman (IHK) in Verbindung mit der Ausbildereigungsprüfung (AdA)
  • Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)
  • Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)
  • Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK)
  • Bürofachwirt im Personal- und Rechnungswesen (HWK)

Neuerungen beim Aufstiegs-BAföG:

  • Höhere Zuschüsse für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Mehr Darlehenserlass bei erfolgreichem Abschluss
  • vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung
  • Aufstiegs-BAföG für alle drei Fortbildungsstufen (DQR-Level 5-7)
  • Unterhaltsförderung als Vollzuschuss
  • Mehr Unterstützung für Alleinerziehende

 

 

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck können Beschäftigte und Selbständige einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten beantragen. Das Förderangebot richtet sich mit einem individuellen Zugang gezielt an Einzelpersonen. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).  Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter: www.bildungsscheck.nrw.de oder direkt beim Kreis Siegen-Wittgenstein

Beratungsstellen in der Region Siegen-Wittgenstein und Olpe:

Kreis Siegen-Wittgenstein, Bildungsberatung
Spandauer Straße 32, 2. Stock
57072 Siegen
Telefon: 0271 333-1152 (Sekretariat Karin Schmidt)
E-Mail: ka.schmidt@siegen-wittgenstein.de

Handwerkskammer Südwestfalen (HWK)
Berufsbildungszentrum
Herr Dipl.-Kfm. Christoph Dolle
Altes Feld 20
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 877-333
E-Mail: info@hwk-swf.de 


Kreis Olpe Volkshochschule
Kurfürst-Heinrich-Straße 34
57462 Olpe
Telefon: 02761 923633
E-Mail: info@vhs-kreis-olpe.de


Anschriften und Besetzung der Außenstellen:
Außenstelle des BSW (Olpe)
Kreisverwaltung Olpe
Danziger Straße 2
57462 Olpe

Programme zur Förderung der betrieblichen Aus- und Weiterbildung

In der dynamischen Arbeitswelt von heute spielt die berufliche Weiterbildung eine zentrale Rolle für die Anpassungsfähigkeit von Fachkräften und für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Die hier aufgeführten Förderprogramme unterstützen gezielt die betriebliche Aus- und Weiterbildung und leisten somit einen Beitrag zur Mitarbeiterqualifizierung und Fachkräftesicherung in den Unternehmen.

Förderung betrieblicher Weiterbildung
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (kurz QCG) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen und die Qualifizierung von MitarbeiterInnen. Ziel des Förderprogramms ist es, Fachkräfte fit für zukünftige Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen (z.B. Digitalisierung, technologischer Fortschritt, Strukturwandel etc.) und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen.

Was wird gefördert?
Im Rahmen der Förderung können Zuschüsse zu den Lehrgangskosten (zwischen 15% und 100%) und zum Arbeitsentgelt (zwischen 25% und 100%)beantragt werden. Die Höhe ist dabei abhängig von der Betriebsgröße. Für geringqualifizierte ArbeitnehmerInnen, die eine abschlussorientierte Qualifikation absolvieren (z.B. Teilqualifikation mit Berufsabschluss), können bis zu 100% der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgelts gefördert werden.
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht zudem die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit.

Weitere Infos und Links zur Förderung:
Flyer
Agentur für Arbeit: Förderung von Weiterbildung


Ausbilden im Verbund.

Gemeinsam mit Partnern ausbilden.

Viele kleine und mittlere Betriebe wollen ausbilden, können aber aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln. Hier hilft die vom Land geförderte Verbundausbildung durch zwei oder mehrere Unternehmen. Das schafft neue Lehrstellen, verbessert nicht selten die Ausbildungsqualität und sichert den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs der Betriebe.

● Sie haben ein kleines und/oder spezialisiertes Unternehmen, haben noch nie ausgebildet, suchen aber nach Möglichkeiten, eine Ausbildung anzubieten?
● Sie möchten gerne ausbilden, können jedoch aufgrund Ihrer Spezialisierung nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln?
Dann ist die vom Land geförderte Ausbildung im Verbund genau die richtige und leicht zu organisierende Möglichkeit für Sie, gemeinsam mit einem anderen Unternehmen oder einem Bildungsträger in der Ausbildung aktiv zu werden.

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium unterstützt Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bei der Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen im Verbundmodell.

Was sind die Fördervoraussetzungen?
● Die Ausbildung findet bei mindestens zwei Verbundpartnern statt. Dazu wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Verbundpartner können Unternehmen sowie Bildungsdienstleister sein.
● Die Kammern stellen Bestätigungen über die Notwendigkeit des Verbundes aus.
● Die Auszubildenden verbringen mindestens zwölf Monate in dem Unternehmen, das den Ausbildungsvertrag abschließt. Der Zeitanteil beim Verbundpartner beträgt mindestens sechs Monate.
● Gefördert wird eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Weitere Informationen für Unternehmen, Antragsunterlagen und Kontaktinformationen finden Sie im Internet unter: www.mags.nrw/verbundausbildung