Brennpunkt - Jobrad/E- und Hybridfahrzeuge
Aktuelles zum E-Bike sowie den Elektro- und Hybridfahrzeugen
Zum Thema:
Der „Firmenfahrzeug- sowie Dienstfahrrad-Boom“ der letzten Jahre erhielt durch die seit 2019 eingeführte Steuerermäßigung (Ab 01.07.2025 neuer Listenpreis: 100.000 € beim Firmenwagen!) noch zusätzlichen Aufwind. Aber Achtung: Die Einführung der Homeoffice-Pauschale in 2020 und die Änderungen seit 2023, sowie die Erhöhung der Pendlerpauschale birgt Risiken beim Werbungskostenabzug und für den Arbeitgeber bei der Pauschalversteuerung. Auch beim Firmenrad will der Gesetzgeber das Umsteigen vom „Benzinross“ für den Weg zur Arbeit pushen. Auch hier Achtung: Die Finanzverwaltung legt seit November 2017 eine Reihe von Stolpersteinen in den Weg. Von den rund 900.000 derzeit geleasten Rädern laufen nun immer mehr Leasingverträge aus und das freut die Lohnsteueraußenprüfung und den Rentenversicherungsprüfer (Pfändungsfreigrenzen werden häufig nicht beachtet!) sowie den Zoll, da vielen Arbeitgebern nicht bewusst ist, dass Nachversteuerung + Nachverbeitragung sowie Mindestlohnunterschreitung und Rückforderung durch den Arbeitnehmer droht.
Zielsetzung:
- Aktualisierung des Wissenstandes zum Themenkreis,
- Erkennen der Stolperfallen mit wichtiger Information zur Vertragsgestaltung,
- dadurch hohe Abrechnungssicherheit und
- Vermeidung von arbeitsrechtlichen Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen, Beitragsnachzahlungen sowie Mindestlohn-Bußgelder.
Die Inhalte auf einen Blick:
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen rund um den „Firmenwagen“
- Reines Elektrofahrzeug: Rahmenbedingungen für die ¼-Listenpreisversteuerung, Listenpreiserhöhung (100.000 € + Neue AfA rückwirkend zum 01.07.2025)
- Hybridfahrzeug: Rahmenbedingungen für die ½-Listenpreisversteuerung
- Neuregelung der Entfernungspauschale seit 2022 und deren Auswirkung
- Werbungskostenabzug und/oder Pauschalversteuerung sowie deren Stolperfallen
- Firmenwagen und Home-Office: Stolperfalle Fahrten Wohnung/1. Tätigkeitsstätte
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen rund um das Bike und E-Bike
Firmenrad ohne Entgeltumwandlung
- Neue Vorgaben durch die Jahressteuergesetze 2021+2022 und deren Gestaltungsspielräume
- „Stolperfallen“ bei der Vertragsgestaltung und deren Vermeidung
- Optimale Gestaltung "ohne Zwischenhandel"
Firmenrad mit Entgeltumwandlung („Jobrad“)
- Voraussetzungen der Steuerermäßigung auf ein ¼ der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers
- „Stolperfallen“ bei der Vertragsgestaltung und deren Vermeidung
- Haftungsproblematik und Versprechen der Anbieter nach § 37b EStG zu versteuern
- Risiko des Arbeitgebers bzgl. der Betriebsausgabenabzugsfähigkeit der Leasingraten beim Erwerb des Rades durch den Arbeitnehmer
- "Mega-Stolperfalle" Entgeltumwandlung bei Geringverdienern und Teilzeitbeschäftigten bzgl. Phantomlohn sowie Mindestlohn
- Arbeitsrechtliche Problematik durch das BAG-Urteil vom 31.05.2023 (5 AZR 273/22)
Zielgruppe:
Mitarbeiter in Personalabteilungen, Steuerkanzleien sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater.
Was Sie noch wissen sollten:
Wir nutzen die Plattform GoToMeeting. Sie müssen keine Software herunterladen. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Sie benötigen einen Computer oder einen Laptop oder ein Notebook oder ein Tablet mit einem Lautsprecher. Sollten Sie etwas intensiver mit uns interagieren wollen, dann wären eine Kamera und ein Mikrofon von Vorteil. Dies ist aber nicht zwingend notwendig.
Ihr Seminarleiter:
Dipl.-Betriebswirt Thomas Leibrecht, Leibrecht Consulting, Krailling
Anmeldeschluss:
27.01.2026
(2 U.-Std.)
Wir sind zertifiziert:

