Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht - ONLINE

Rechtssichere Abrechnung der Reisekosten unter Berücksichtigung aller aktuellen Änderungen für 2025

Zum Thema:

Im Jahre 2014 wurde das Reisekostenrecht komplett reformiert. Die Finanzverwaltung hat dazu ein äußerst umfangreiches Schreiben zur Detailregelung am 25.11.2020 veröffentlicht. Alle relevanten Bereiche des Reisekostenrechts sind nun auch von den Änderungen und Nachbesserungen betroffen. Die immense Fülle der Neuregelungen hat in der Praxis zu vielen Problemen und Diskussionen geführt. Besonders die neuen Verrechnungs- und Besteuerungsregelungen rund um die Frühstücks- und Mahlzeitengewährung anlässlich von Dienstreisen und die geänderte Systematik der Auslandsabrechnung bereiten in der Umsetzung Schwierigkeiten. Aktuelle BFH-Urteile zur Thematik präzisieren, entfalten aber auch zusätzliches Auslegungspotenzial. Da beim vom Steuerrecht abweichender betrieblicher Regelung oft nicht konform abgerechnet wird, ist es zwingend notwendig, bei der Erstattung der Reisekosten zu prüfen, ob diese steuerfrei oder doch (teilweise) steuerpflichtig sind und was es bei der Vorsteuererfassung zu berücksichtigen gilt. Abrechnungsfehler führen für den ArbG i.d.R. zu Steuernachzahlungen / Nachverbeitragung in der Sozialversicherung!

Zielsetzung:

Einführung in die Grundlagen der Reisekostenabrechnung unter spezieller Berücksichtigung der Reisekostenreform, Jahressteuergesetz 2024, Lohnsteuerrichtlinien 2023, aktueller BFH-Urteile sowie aktueller BMF-Schreiben (2015 bis 2024). Die Teilnehmenden lernen anhand von Fallbeispielen die Systematik der Reisekosten in der Abrechnungspraxis zu verankern, um bestehende und neue Regelungen auch umsatzsteuerlich ohne Nachteile für das Unternehmen umzusetzen.

Die Inhalte auf einen Blick:

Jahressteuergesetz 2024 - LStR 2023 - BFH-Urteile - Aktuelle BMF-Schreiben

  • (65-seitiges!!!) BMF-Schreiben vom 25.11.2020
  • Reisekostenreform: Alle Infos zu den Details sowie zu den "Nachbesserungen" von 2015 bis heute.
  • Grundlagen zur Auswärtstätigkeit (im In- und Ausland) inklusive zentraler Merkmale wie:
    • "Erste Tätigkeitsstätte" mit gesetzlichen Definitionen und aktueller Rechtsprechung;
    • Belegabrechnung anstelle Verpflegungspauschale?;
    • Aufzeichnungspflichten;
    • Formvorschriften; etc.
  • Neue Pauschalierungsmöglichkeit für steuerpflichtige Reisekosten nach den LStR 2023
  • Verpflegungsmehraufwand (Systematik im Inland und Ausland, 3-Monatsfrist, 4 Wochen Unterbrechung, etc.)
  • Abrechnungsproblematik Ausland bei Überlandreisen
  • Neue Auslandspauschalen 2025
  • Aktuelles zur A1-Bescheinigung bei Auslandsreisen
  • Fahrtkosten (Entfernungspauschale oder Kilometergeld?, Neu: Bahncard, Deutschlandticket, Erstattung privates Fahrrad)
  • Neue LKW-Fahrer-Pauschale seit 2024
  • Übernachtungskosten pauschal oder belegt (Formvorschriften und Rechtsprechung inkl. Frühstücksabzug)
  • Reisenebenkosten (u.a. Eigenbelege, Visagebühren, Impfungen, Kofferverlust, Übergepäck, etc.)
  • Geschäftsfreundebewirtung (Neuregelung: Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten)
  • Neue Formvorschriften zu den Bewirtungsbelegen seit 1.1.2023
  • Betriebliche Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen (brandaktuelle Rechtsprechung)
  • Arbeitsessen / Aufmerksamkeiten / Geschenke sowie Jubiläen / Geburtstage etc.
  • Neue Sachbezugswerte 2025
  • Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit:
    • Kürzung der VMA mit 20%/40%,
    • doppelte Mahlzeiten,
    • wann Anwendung des Sachbezugswertes ?,
    • 60 EUR-Grenze für übliche Mahlzeiten.
  • Telefon- und Internetnutzung (inkl. Überlassung von Notebooks, Tablets, iPads etc.)
  • Doppelte Haushaltsführung inkl. Problematik „Hotel Mama“ + 1.000 €-Grenze
  • Firmenwagen (Neue BMF-Schreiben + BFH-Urteile: Elektroauto, E-Bike, E-Scooter, etc.)
  • E-Bike und Dienstreisen
  • Elektronische Bescheinigungspflicht der Reisekosten (Zeile 20 + Buchstabe "M")
  • Umzugskosten (Neue Pauschalen: seit 1.4.2024)
  • Home-Office und Reisekosten
  • Umsatzsteuer / Vorsteuer bei Reisekosten, Umzugskosten, Sachbezügen, Dienstwagen und Bewirtung
  • Behandlung gemischt veranlasster Reisen (Aufteilung der Reisekosten)
  • etc.

 


 

Zielgruppe:

Mitarbeiter in Personal-, Lohnbüros und Reisekostenabrechnungsstellen, Buchhaltung sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater.

Was Sie noch wissen sollten:

Wir nutzen die Plattform GoToMeeting. Sie müssen keine Software herunterladen. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Sie benötigen einen Computer oder einen Laptop oder ein Notebook oder ein Tablet mit einem Lautsprecher. Sollten Sie etwas intensiver mit uns interagieren wollen, dann wären eine Kamera und ein Mikrofon von Vorteil. Dies ist aber nicht zwingend notwendig.

Ihr Seminarleiter:

Dipl.-Betriebswirt Thomas Leibrecht, Leibrecht Consulting, Krailling

Anmeldeschluss:

10.02.2025


Dauer
Unterrichtszeiten
Kenn-Nr.
20.02.2025
(8 U.-Std.)
von 09:00 - 17:00 Uhr
 
s052506
Kosten:  290 € (zzgl. MwSt.) [345,10 € inkl. MwSt.]

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Silke Meffert
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