Arbeitsschutz im Homeoffice
Zum Thema:
Der Gesetzgeber hat mit dem § 5 im Arbeitsschutzgesetz Unternehmen dazu verpflichtet durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dieses gilt auch für mobiles Arbeiten und im Homeoffice. Ebenso ist hier die Beurteilung der Psychischen Belastungen vorzunehmen.
Zielsetzung:
Ziel des Seminars ist es die rechtliche Einordnung der verschiedenen Möglichkeiten von "mobilem Arbeiten" hinsichtlich des Arbeitsschutzes und auch die damit verbundenen psychischen Belastungen für die Mitarbeitenden kennenzulernen.
Die Inhalte auf einen Blick:
Begriffsbestimmung – rechtliche Einordnung des Arbeitens im Homeoffice- Was verstehen wir unter Begriffen wie: Mobiles Arbeiten, Telearbeit, Shared Desk?
- Technische Voraussetzungen und Datenschutz
- Check up – wie ist der Stand in meinem Unternehmen?
Arbeitsplatzgestaltung:
- Welche Ausstattung ist nötig?
- Arbeitsstättenverordnung
- Prüfung elektrischer Betriebsmittel
- Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Zielgruppe:
Unternehmer, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte.
Veranstaltungsort:
Siegen
Ihr Seminarleiter:
Volker Schmidt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter, Siegen
Anmeldeschluss:
27.05.2025
(8 U.-Std.)
Wir sind zertifiziert:
