Arbeitsschutz im Homeoffice

Zum Thema:

Der Gesetzgeber hat mit dem § 5 im Arbeitsschutzgesetz Unternehmen dazu verpflichtet durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dieses gilt auch für mobiles Arbeiten und im Homeoffice. Ebenso ist hier die Beurteilung der Psychischen Belastungen vorzunehmen.

Zielsetzung:

Ziel des Seminars ist es die rechtliche Einordnung der verschiedenen Möglichkeiten von "mobilem Arbeiten" hinsichtlich des Arbeitsschutzes und auch die damit verbundenen psychischen Belastungen für die Mitarbeitenden kennenzulernen.

Die Inhalte auf einen Blick:

Begriffsbestimmung – rechtliche Einordnung des Arbeitens im Homeoffice
  • Was verstehen wir unter Begriffen wie:  Mobiles Arbeiten, Telearbeit, Shared Desk?
Voraussetzungen für das Arbeiten im Homeoffice:
  • Technische Voraussetzungen und Datenschutz
  • Check up – wie ist der Stand in meinem Unternehmen?
Arbeits -und Gesundheitsschutz

Arbeitsplatzgestaltung:
  • Welche Ausstattung ist nötig?
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel
  • Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

Zielgruppe:

Unternehmer, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte.

Veranstaltungsort:

Siegen

Ihr Seminarleiter:

Volker Schmidt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter, Siegen

Anmeldeschluss:

27.05.2025


Dauer
Unterrichtszeiten
Kenn-Nr.
06.06.2025
(8 U.-Std.)
von 08:30 - 16:30 Uhr
 
s122508
Kosten:  310 € (zzgl. MwSt.) [368,90 € inkl. MwSt.] inkl. Tagungsgetränke und Mittagessen

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Ihre Ansprechpartnerin:

Silke Meffert
Silke Meffert

0271 89057-19 meffert@bbz-siegen.de