Das Bildungsscheck 2.0 fördert die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen.
Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro) können diese Förderung einmal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Die Förderung übernimmt 50 % der anfallenden Weiterbildungskosten gemäß Rechnung, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro.
Mehr Informationen darüber, was, wer und wie gefördert wird, finden Sie unter www.mags.nrw/bildungsscheck