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Bewachungsgewerbe

Lehrgang Unterrichtung für Arbeitnehmer nach § 34 a GewO

Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu unterrichten. Für die Übernahme von Bewachungstätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung.

Zwei Frauen besprechen Dokumente, möglicherweise im Kontext der Sachkundeprüfung §34a im Bewachungsgewerbe.

Aktuelle Lehrgänge im Überblick

Die Unterrichtung für Arbeitnehmer nach § 34a GewO vermittelt die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Der Unterrichtungsnachweis ist für die Übernahme von Bewachungstätigkeiten erforderlich, sofern diese nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung unterliegen.

§ 34a GewO
Rechtliche & fachliche Grundlagen
Unterrichtungsnachweis

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe: die Grundlagen

Die Unterrichtung richtet sich an Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig werden möchten. Der Lehrgang informiert über die Grundlagen, die für die Ausübung des Gewerbes notwendig sind, und ordnet den Unterrichtungsnachweis im Verhältnis zur Sachkundeprüfung ein.

ThemaEinordnung
LehrgangUnterrichtung für Arbeitnehmer nach § 34a GewO.
ZweckVermittlung der rechtlichen und fachlichen Grundlagen für das Bewachungsgewerbe.
UnterrichtungsnachweisDer Nachweis ist Voraussetzung für Bewachungstätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung unterliegen.
SachkundeprüfungDie Hauptseite unterscheidet zwischen Tätigkeiten mit verpflichtender Sachkundeprüfung und Tätigkeiten, für die der Unterrichtungsnachweis maßgeblich ist.

Aktuelle Unterrichtung nach § 34a GewO

Über den Lehrgangslink stehen die aktuellen Informationen zur Unterrichtung für Arbeitnehmer nach § 34a GewO bereit.

Unterrichtung für Arbeitnehmer nach § 34a GewO

Der verlinkte Lehrgang führt direkt zur aktuellen Kursübersicht.

Aktuelle Lehrgangsübersicht öffnen
Kursnummer 299260305.10.2026 – 09.10.2026
Kursnummer 299260402.11.2026 – 06.11.2026

Wichtiger Hinweis: Welche Bewachungstätigkeit im Einzelfall unter die verpflichtende Sachkundeprüfung fällt, wird auf dieser Seite nicht weiter konkretisiert. Die Kursübersicht und eine persönliche Beratung bieten den passenden Ausgangspunkt für die weitere Einordnung.


Häufige Fragen zur Unterrichtung nach § 34a GewO

Zweck der Unterrichtung ist es, Personen im Bewachungsgewerbe über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu informieren, die für die Ausübung des Gewerbes notwendig sind.
Für die Übernahme von Bewachungstätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung.
In der aktuellen Kursübersicht sind Termine vom 05.10.2026 bis 09.10.2026 sowie vom 02.11.2026 bis 06.11.2026 aufgeführt. Die Kursübersicht ist direkt über die Lehrgangskarte erreichbar.
Der Link „Aktuelle Lehrgangsübersicht öffnen“ führt zur verlinkten Kursseite der Unterrichtung für Arbeitnehmer nach § 34a GewO.

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