Höhere Berufsbildung Bachelor- und Masterniveau, Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsgesetz, kurz AFBG) fördert berufliche Weiterbildungen, die zu einem höheren Qualifizierungsabschluss (mit öffentlich-rechtlichem Abschluss), z.B. zum Fachwirt (IHK) oder Betriebswirt (IHK) führen. Die Förderung ist alters- und einkommensunabhängig und kann mehrfach in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt, die Weiterbildung führt zu einem höheren und nicht gleichwertigen Abschluss.
Die Förderung kann bis zu 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen. Sie erfolgt zu 50% als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und zu 50% als zinsgünstiges Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bei erfolgreichem Abschluss kann ein Darlehenserlass von 50% beantragt werden. Voraussetzung zur Förderung ist, dass die Teilnehmerinnen die Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung erfüllen.
Beispielrechnung
Lehrgänge | Bilanzbuchhalter | Handelsfachwirt | Betriebswirt |
Lehrgangskosten | 4.400 €
| 2.950 € | 4.300 € |
50% Zuschuss
| -2.200 € | -1.475 € | -2.150 € |
50% Darlehenserlass | -1.100 € | -737,50 € | -1.075 € |
Lehrgangskosten | 1.100 € | 737,50 € | 1.075 € |
Folgende bbz-Lehrgänge sind nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig:
Mehr Informationen darüber, was, wer und wie gefördert wird, finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de