{Hier finden Sie weitere Informationen, die behilflich sein können.
Höhere Berufsbildung Bachelor- und Masterniveau, Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsgesetz, kurz AFBG) fördert berufliche Weiterbildungen, die zu einem höheren Qualifizierungsabschluss (mit öffentlich-rechtlichem Abschluss), z.B. zum Fachwirt (IHK) oder Betriebswirt (IHK) führen. Die Förderung ist alters- und einkommensunabhängig und kann mehrfach in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt, die Weiterbildung führt zu einem höheren und nicht gleichwertigen Abschluss.
Die Förderung kann bis zu 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen. Sie erfolgt zu 50% als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und zu 50% als zinsgünstiges Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bei erfolgreichem Abschluss kann ein Darlehenserlass von 50% beantragt werden. Voraussetzung zur Förderung ist, dass die Teilnehmerinnen die Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung erfüllen.
Beispielrechnung
Lehrgänge | Bilanzbuchhalter | Handelsfachwirt | Betriebswirt |
Lehrgangskosten | 4.400 €
| 2.950 € | 4.300 € |
50% Zuschuss
| -2.200 € | -1.475 € | -2.150 € |
50% Darlehenserlass | -1.100 € | -737,50 € | -1.075 € |
Lehrgangskosten | 1.100 € | 737,50 € | 1.075 € |
Folgende bbz-Lehrgänge sind nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig:
Mehr Informationen darüber, was, wer und wie gefördert wird, finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
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Das SBB-Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente finanziell bei berufsrelevanten Weiterbildungen.
Aufgenommen werden Personen bis zum Alter von 24 Jahren, beziehungsweise unter Berücksichtigung von Anrechnungszeiten bis zu drei Jahre
später.
Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen können beantragt werden, bei einem Eigenanteil von
10 Prozent je Fördermaßnahme.
Mehr Informationen darüber, was, wer und wie gefördert wird, finden Sie unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
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Das Bildungsscheck 2.0 fördert die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen.
Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro) können diese Förderung einmal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Die Förderung übernimmt 50 % der anfallenden Weiterbildungskosten gemäß Rechnung, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro.
Mehr Informationen darüber, was, wer und wie gefördert wird, finden Sie unter www.mags.nrw/bildungsscheck