Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden.
Aktuell sind viele Unternehmen verunsichert, ob die gesetzlichen Regelungen zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz auch für sie relevant sind und falls ja, wie die neuen Anforderungen gesetzeskonform umgesetzt werden können.
Im Seminar werden folgende Themen behandelt:
- Rechtliche Anforderungen (2 Std.)
- Implementierung im Unternehmen (2 Std.)
- Durchführung des Meldeverfahrens (4 Std.)
Den Teilnehmenden werden umfassende Kenntnnisse zu den Rechten und Pflichten vermittelt und welche Schritte notwendig sind, um das HinSchG im Unternehmen umzusetzen und ein Meldeverfahren zu implementieren. Ergänzend dazu erhalten die Teilnehmenden konkrete Vorschläge für Dokumentationen und Formulare zur Umsetzung im Unternehmen.
Präsenz in Siegen:
30.10.2023 - Hinweisgeberschutzgesetz und die Umsetzung im Unternehmen
29.11.2023 - Hinweisgeberschutzgesetz und die Umsetzung im Unternehmen
Online:
17.11.2023 - Hinweisgeberschutzgesetz und die Umsetzung im Unternehmen
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Silke Meffert
Email: meffert@bbz-siegen.de
Telefon: 0271 89057-19