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Neuerungen beim Bildungsscheck NRW – was sich verändert hat und wie Sie davon profitieren

Wer sich beruflich weiterbilden möchte, kann mit dem Bildungsscheck NRW eine finanzielle Förderung beantragen. Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben können für Weiterbildungsmaßnahmen einen Zuschuss von bis zu 500 € beantragen. In diesem Jahr hat das Land NRW die Fördermittel aufgestockt. Was sich dadurch ändert, lesen Sie hier im Überblick: 

Neue Kursformate werden unterstützt

Neue Kursformate, z.B. E-Learning oder onlinebasierte Weiterbildungen, können nun auch über einen Bildungsscheck gefördert werden. 

Jährliche Bildungsschecks

Statt bisher nur alle zwei Jahre, können sowohl Beschäftigte, Berufsrückkehrer, als auch Betriebe nun jährlich Bildungsschecks erhalten. Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können jährlich bis zu zehn Bildungsschecks für Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeitern beantragen.

Förderung von Inhouse-Seminaren

Seit April können Betriebe eine Förderung über den Bildungsscheck auch für Inhouse-Seminare erhalten.

Erhöhung der Einkommensgrenze

Voraussetzung für einen Bildungsscheck ist unter anderem, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen 40.000 € (80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. Bisher lag die Grenze bei max. 30.000 € (bzw. 60.000 €). 

Weitere Informationen zum Bildungsscheck finden Sie hier: ww.bildungsscheck.nrw.de

Einen Überblick über weitere Fördermöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bbz-siegen.de/service/foerdermoeglichkeiten/

Sie haben Fragen dazu? Sprechen Sie uns gerne an!

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