Stolperfalle Geringfügige Beschäftigung - Minijobs und Mindestlohn - ONLINE
Alle aktuellen Änderungen seit 1.10.2022 sowie 1.1.2023 + Mindestlohnproblematik
Zum Thema:
Der Gesetzgeber hat die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten ab 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Zudem hat der 2015 eingeführte Mindestlohn (ab 1.10.2022 12 €) in Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 1.1.2023 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 2.000 Euro beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2022, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprüfung) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.
Zielsetzung:
Dieses Seminar macht Sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.
Die Inhalte auf einen Blick:
Grundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte- Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen
- RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung
- Alles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten
- Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung - Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs
- Abrechnung von Schülern, Studenten (Neuregelung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Rentnern, Beamten, Mutterschutz und Elternzeit, Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag
- Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit
- etc.
Neue Meldevorschriften seit 2022 und 2023
Neue Minijob und Midijobgrenze (520 Euro / 2.000 Euro) seit 1.10.2022 + 1.1.2023
Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
- Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen
- Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte
- Prüfung der Berufsmäßigkeit
- etc.
- Bestandsschutzregeln für Altfälle
- Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte
- jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln
- Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung
- Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge
- etc.
Zielgruppe:
Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater.
Was Sie noch wissen sollten:
Wir nutzen die Plattform GoToMeeting. Sie müssen keine Software herunterladen. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Sie benötigen einen Computer oder einen Laptop oder ein Notebook oder ein Tablet mit einem Lautsprecher. Sollten Sie etwas intensiver mit uns interagieren wollen, dann wären eine Kamera und ein Mikrofon von Vorteil. Dies ist aber nicht zwingend notwendig.
Ihr Seminarleiter:
Dipl.-Betriebswirt Thomas Leibrecht, Leibrecht Consulting, Krailling
(8 U.-Std.)
Wir sind zertifiziert:
