IT-Projekte buchhalterisch begleiten - von der Planung bis zur Bilanzierung - ONLINE
Zum Thema:
Die Bilanzierung und Bewertung von Hard- und Software wirft immer wieder neue Probleme auf. Nicht zuletzt durch das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2018 oder den neuen, seit 01.01.2021 geltenden Regelungen zur neuen Nutzungsdauer von digitalen Wirtschaftsgütern. Auch die Corona-bedingte steuerlich-degressive AfA, aber deren Nichtanerkennung im Handelsrecht verursacht mehr Fragen, als Antworten. Im Hintergrund steht seit dem Jahr 2010 der Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit und es sind viele Zweifelsfragen hinsichtlich der Abgrenzung zwischen langlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie bzgl. der Nutzungsdauer und Abschreibungsarten aufgetaucht. Aber auch die Klassifizierung der Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand führt zu Problemen. Gehört die Software zur Hardware oder ist sie ein selbständiges Wirtschaftsgut. Zum Seminar gehören auch Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 18.11.2005 über die bilanzsteuerliche Behandlung von ERP-Software sowie die Handhabung nach Meinung des IDW – Institut der Wirtschaftsprüfer und nach IAS/IFRS – International Financial Reporting Standards.
Haben Sie auch schon mal versucht, Bilanzierungsfragen an die IT-KollegInnen zu stellen? Haben Sie die Antworten verstanden? Die IT-ler sprechen teilweise eine eigene Sprache, was aber auch uns Controllern und Buchhaltern vorbehalten ist. Wichtig ist jedoch, insgesamt auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen und gegenseitiges Verständnis aufzubauen. Auch hierzu soll Ihnen das Seminar Argumentationen und Handwerkzeuge liefern.
Die Inhalte auf einen Blick:
Das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2018 und das Wachstumschancengesetz ab 01.04.2024 sowie die Neuerungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz ab 2025
- Die Entwicklung der GWGs seit 2007 bis heute
- GWG-Abschreibung nach dem Wachstumschancengesetz
- Grundvoraussetzungen eines GWGs:
- selbstständige Nutzbarkeit und Bewertbarkeit
- längerfristig dienend, beweglich/abnutzbar
- Aufzeichnungspflichten für GWGs
- Möglichkeiten der Prozessoptimierung bei GWGs
- Trivialsoftware als materielles Wirtschaftsgut und Zuordnung zu den GWGs
- Anwendung der GWG-Regeln im Handelsrecht und IFRS
- Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz ab 01.01.2024 (geplant!)
Die neue Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter seit 01.01.2021 (BMF-Schreiben vom 26.02.2021/22.02.2022)
- Kernbereich der Digitalisierung
- Entwicklung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter
- Bilanzierung von Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und –verarbeitung
- Definition „Computerhardware“:
- Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer, Tablet-Computer, Slate-Computer, Mobiler Thin-Client, Desktop-Thin-Client, Workstation (fest installierte und mobile Workstation), Small-Scale-Server, Dockingstation, Externes Netzteil, Peripherie-Geräte (EVA-Prinzip)
- Definition „Software“:
- Betriebssystem und Anwendersoftware zur Dateneingabe und –verarbeitung (Standard- und Individualanwendungen)
- ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme
- Anwendungssoftware zur Unternehmenssteuerung oder Prozesssteuerung
- Anwendungsregeln und Besonderheiten
- IDW-Stellungnahme zur Darstellung im Handelsrecht
Begriffsdefinition Software
- Firmware, Bios, Systemsoftware, Software zur Maschinensteuerung
- Standard- und Individual-Anwendersoftware
- Bilanzierungswertgrenzen zur Trivialsoftware
- Eigenleistung und Fremdleistung per Dienst- und Werkvertrag
Was bedeutet ERP-Software?
- Bisherige rechtliche Grundlagen nach HGB und StR
- BMF-Schreiben vom 18.11.2005 und IDW-Stellungnahme vom 18.17.2017
- Wie ist ein ERP-System aufgebaut?
- Anschaffungskosten und Nebenkosten
- Update, Upgrade und Generationswechsel
- Behandlung nachträglicher AHK bei ERP-Systemen
- Sofortiger betrieblicher Aufwand bei Neusystemen
- Neue Abschreibungs- und Nutzungsdauer
- Letztmalige Anwendung des BMF-Schreibens vom 18.11.2005
Bilanzierung Cloud-basierter Software
- Service-Modelle des Cloud-Computing
- Rechtliche Grundlagen der Bilanzierung von Software
- Industrie 4.0 und Digitalisierung
- Die (fehlende) Lösung zur Bilanzierung Cloud-basierter Software
- Die Bilanzierung „künstlicher Intelligenz“
- Orientierung an internationaler Rechnungslegung
Tipps zur Bilanzierung von Websites, Homepages, APPs
- Die Homepage als Aushängeschild der Unternehmen
- Eigenleistungen und Fremdleistungen
- Welchem Zweck dient die Homepage?
- Bilanzierung von Domains
- Bilanzierung von Enterprise Agreements
Die Digitalisierung im Rechnungswesen
- Blockchain-Technologien sind im Vormarsch
- Potenziale von Smart-Contracts
- Auswirkungen auf unsere tägliche Arbeit
- Was und wie prüft zukünftig der Wirtschaftsprüfer?
- Wirtschaftskriminalität und deren Grenzen durch die Digitalisierung
- Was bedeutet „Triple Entry Accounting?“
- Wie sehen Ihre Schritte hinsichtlich der Digitalisierung im Rechnungswesen, Controlling und speziell der Anlagenbuchhaltung aus?
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Anlagenbuchhalter, IT-Planer, Investitionscontroller und IT-Einkäufer.
Was Sie noch wissen sollten:
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu MS TEAMS zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Geeignete Browser: Google Chrome oder Mozilla Firefox.
Ihr Seminarleiter:
Bilanzbuchhalter Uwe Jüttner, EMA®- European Management Accountant -, Malsch
Anmeldeschluss:
29.09.2025
(8 U.-Std.)
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