FördermöglichkeitenMeister-BAföGTeilnehmer/innen der Lehrgänge im Rahmen der Aufstiegsbildung haben die Möglichkeit, einen Teil ihrer gesamten Lehrgangskosten als Zuschuss zu erhalten. Das sieht die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), auch Meister-BAföG genannt, vor. Voraussetzung ist, dass der/die Teilnehmer/in die Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung erfüllen. Folgende bbz-Lehrgänge können gefördert werden:
Auskünfte erhalten Sie über die Industrie- und Handelskammer Siegen, Frau Klein, Telefon 0271 3302-214. Ebenso ist die IHK für die Antragsstellung zuständig. http://www.meister-bafoeg.info/
BildungsscheckIhre Teilnahme können Sie sich durch ein Förderprogramm der Landesregierung NRW bezuschussen lassen. Berufstätige können mit einem Bildungsscheck bis zu 50% ihrer Lehrgangs- und Prüfungsentgelte, höchstens jedoch € 500,- als Zuschuss erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie anliegend oder im Internet unter www.bildungsscheck.nrw.de. Bitte beachten Sie, dass die Förderrichtlinien verlangen, dass Sie sich erst anmelden dürfen, nachdem Sie den Bildungsscheck erhalten haben. Diesen fügen Sie bitte unbedingt im Original Ihrer Anmeldung bei. Bei Teilnahme über den Bildungsscheck ist keine Ratenzahlung möglich. Beratungsstellen in der Region Siegen-Wittgenstein und Olpe: KM:SI GmbH Handwerkskammer Arnsberg (HWK) Kreis Olpe (nur individueller Zugang) Anschriften und Besetzung der Außenstellen: Außenstelle des BSW (Olpe) Beratungstermine: Dienstag nachmittags (in den geraden Kalenderwochen) Außenstelle der HWK (Olpe) Außenstelle der HWK (Siegen) Beratungstermine: In Bad Berleburg bieten die Bildungsberatungsstellen monatlich Sprechtage in den Räumlichkeiten der ARGE Siegen-Wittgenstein, Im Herrengarten 1, an. Nähere Einzelheiten sind der lokalen Presse zu entnehmen. Hinweis: Beratungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. http://www.bildungsscheck.nrw.de Beratungsstellen in der Region Siegen-Wittgenstein und Olpe BildungsprämieBildungsprämie jetzt noch attraktiver - mehr Geld vom Staat Ab 1. Januar 2010 werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 500€ staatlich gefördert. Wer die Prämie in Anspruch nehmen kann, wie Sie das Geld beantragen und alles Wissenswerte rund um die Bildungsprämie erfahren Sie hier: www.bildungspraemie.info. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich an die regionale Beratungsstelle KM:SI wenden, Frau Andrea Pieck ist unter der E-Mail-Adresse pieck[at]kmsi.de zu erreichen. Sie wird sich dann umgehend bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie, dass die Förderrichtlinien verlangen, dass Sie sich erst anmelden dürfen, nachdem Sie die Bildungsprämie erhalten haben. Diesen fügen Sie bitte unbedingt im Original Ihrer Anmeldung bei. Bei Teilnahme über die Bildungsprämie ist keine Ratenzahlung möglich.
Förderung nach dem SozialgesetzbuchÜber die Förderungsvoraussetzungen informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder der ARGE.
Hinweise zur steuerlichen Berücksichtigung von Fort- und AusbildungskostenFortbildungskosten (im bereits ausgeübten Beruf) sind im Rahmen der Werbungskosten des § 9 Einkommenssteuergesetz absetzbar.
Hinweise für Soldaten der BundeswehrSie erhalten eine Förderung nach dem Soldatenförderungsgesetz.
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