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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die das bbz der IHK Siegen durchführt. Sie liegen der gesamten Geschäftsverbindung zugrunde. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.


§ 2 Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Aus-/Fortbildungsmaßnahme des bbz´s erfolgt unter Verwendung eines vom bbz zur Verfügung gestellten Anmeldeformulars, hilfsweise formlos schriftlich. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen anzuerkennen und - bei delegierter Teilnahme - die von ihm in die Maßnahme entsandte Person über die Geschäftsbedingungen zu unterrichten.


§ 3 Qualifizierungsentgelt
Für die Aus-/Fortbildungsmaßnahme berechnet das bbz ein Qualifizierungsentgelt, das bei Maßnahmenbeginn bzw. bei vereinbarter Ratenzahlung zu den jeweils vereinbarten Terminen fällig und zu zahlen ist. Kommt der Vertragspartner im Falle der Vereinbarung von Ratenzahlungen mit der Zahlung ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug, so wird das bis zum Vertragsende zu zahlende Restentgelt sofort in voller Höhe fällig und zahlbar. Kosten, die bei der Rückbelastung einer erteilten Einzugsermächtigung entstehen, werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. Nimmt der Teilnehmer an dem Lehrgang nicht oder nur teilweise teil, so ist dies grundsätzlich ohne Einfluss auf die Verpflichtung zur Entrichtung des vereinbarten Qualifizierungsentgeltes. Im Falle des Zahlungsverzuges ist das bbz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.

§ 4 Rücktritt
Nach Zugang der Anmeldebestätigung besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Diese Frist endet in jedem Fall mit Maßnahmebeginn. Die Erklärung des Rücktritts bedarf der Schriftform.


§ 5 Kündigung

Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des 3., 6., 9. u. s. w. Qualifizierungsmonats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Dozenten sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen berechtigt. Im Falle der Kündigung wird das Entgelt anteilig entsprechend unseren Kündigungsbedingungen berechnet. Über das anteilige Qualifizierungsentgelt hinausgehende Kosten können nicht geltend gemacht werden.


§ 6 Maßnahmeangebot und Änderungen
Das bbz behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahl oder plötzlicher Erkrankung von Dozenten die bestätigten Maßnahmen abzusagen. Bereits gezahltes Qualifizierungsentgelt wird erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel von Dozenten oder eine Verschiebung im Ablauf geben kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.


§ 7 Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Qualifizierungsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der bbz-Mitarbeiter und -Dozenten zu befolgen sowie die sonstigen eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtung verstoßen, können von der Maßnahme ausgeschlossen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung des Qualifizierungsentgeltes bleibt hiervon unberührt. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die vom bbz im Rahmen einer gerätegebundenen Maßnahme zur Verfügung gestellte Software ausschließlich zu Qualifizierungszwecken genutzt werden darf und dass jeglicher Missbrauch zu Schadensersatzansprüchen seitens des bbz´s und/oder Dritten führen kann. Wird das bbz von dritter Seite in Anspruch genommen, ist es von dem dies verursachenden Teilnehmer von Schadensersatzansprüchen sowie sonstigen Ansprüchen freizustellen.


§ 8 Haftung
Das bbz haftet nicht bei Unfällen, Beschädigungen, für den Verlust und den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der bbz-Mitarbeiter oder deren Beauftragten vorliegt.


§ 9 Datenspeicherung
Der Vertragspartner und Teilnehmer erklärt sich mit dem Erheben, Speichern, Übermitteln, Löschen und der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Maßnahmenabwicklung sowie der späteren Information ausdrücklich einverstanden.

§ 10 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Siegen.

Stand: 09/08

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